AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von Plainweb. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

 

Angebot / Auftragsdurchführung

Die Angebote von Plainweb (Preislisten, Werbeunterlagen usw.) sind freibleibend und unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Weitergabe an Dritte erfordert unsere Zustimmung. Eine verbindliche Annahme des Kundenauftrages gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kunde von Plainweb eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält oder durch Plainweb der entsprechende Auftrag ausgeführt wird. Plainweb behält sich das Recht vor, Kundenaufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

Preise

Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Korrekturen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, in den Preisen nicht inbegriffen. Sie werden nach Aufwand bemessen und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Angabe „nach Aufwand" bedeutet, dass bei uns festgehalten wird, wie viele Personen an der betreffenden Aufgabe mitgewirkt haben und wie viel Arbeitszeit sie dafür aufgewendet haben. Der sich daraus nach Multiplikation mit den jeweiligen Stundenverdiensten ergebende Betrag wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzugszinsen werden mit banküblichen Zinssätzen berechnet. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Plainweb.

 

Leistungen / Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen in bestem Bemühen. Für den vom Auftraggeber angestrebten Erfolg können wir nicht einstehen. Wir sind berechtigt, Subunternehmen unserer Wahl mit der Erbringung bei uns bestellter Leistungen zu beauftragen, wenn dies zweckmäßig und nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist. Wir übertragen dem Auftraggeber das Nutzungsrecht an den von uns entworfenen und hergestellten Produkten, jedoch nur zu dem Zweck und in dem Umfang, der im Einzelfall vereinbart worden ist. Folgenutzungen, welche nicht Vertragsgegenstand sind, sind gesondert in angemessener und üblicher Form zu honorieren. Veränderungen hieran sind weder im Original noch an eventuellen Reproduktionen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung gestattet. Der Auftraggeber hat insoweit eine Hinweispflicht gegenüber uns. Das Urheberrecht, Geschmacksmusterrechte und etwaige sonstige Rechte an unseren Produkten behalten wir uns vor. Sofern der Auftraggeber diese Produkte ohne unsere vorherige Zustimmung für andere Zwecke oder in einem über den vereinbarten hinausgehenden Umfang nutzt, behalten wir uns die Untersagung dieses Verhaltens vor. Die Herausgabe von offenen Daten behalten wir uns vor. Werden von uns im Rahmen des Vertrages entworfene Designs und/oder Produkte später in der von uns gestalteten oder einer hiervon abgewandelten Gestaltung an Dritte geliefert oder von solchen unter eigenem Namen zum Zwecke der gewerblichen Nutzung nachgeahmt, verletzt dies unsere Urheberrechte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns über solche Rechtsverletzungen zu unterrichten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Eine Haftung übernehmen wir – außer bei schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers und seiner mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen – nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer mit der Erledigung des Auftrags befassten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Subunternehmen. Sie ist in jedem Fall beschränkt auf den unmittelbaren Schaden. Eine Haftung für ideellen Schaden, z. B. Image-Verlust, ist ausgeschlossen. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

 

Gewährleistung / Obliegenheiten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt uns alle zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass dabei keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt und dass etwaige behördliche Auflagen eingehalten werden. Falls uns Verstöße hiergegen bekannt werden, sind wir berechtigt, ein abgegebenes Angebot zurückzuziehen, einen Auftrag zu kündigen oder die weitere Erfüllung des Auftrags abzulehnen und Erstattung der uns entstandenen Kosten zu verlangen. Die Prüfung der von uns erstellten oder inhaltlich gepflegten Unterlagen auf das Bestehen solcher Rechte obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erbringt die von ihm übernommenen Leistungen, insbesondere die Lieferung von Dateien, Fotos, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen aller Art sowie die Übermittlung aller notwendigen Informationen so rechtzeitig, dass der Termin für die Erledigung des Auftrags nicht gefährdet wird. Tut er dies nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir unsererseits nicht zur Einhaltung des Termins verpflichtet. Der Auftraggeber hat Lieferungen unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Der Auftraggeber gibt Entwürfe der bestellten Leistungen jeweils unverzüglich schriftlich frei oder beanstandet sie unter detaillierter Angabe der Gründe. Erhalten wir binnen drei Tagen keine Nachricht, gilt der betreffende Entwurf als freigegeben, es sei denn, aus den Umständen ist klar erkennbar, dass der Auftraggeber den Entwurf nicht billigt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabe auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist auch verantwortlich für den Inhalt seiner Internetseiten. Kosten für Probedrucke, Blindbände, Dummies, Probesatz, Andrucke und ähnliche Vorarbeiten werden dem Auftraggeber berechnet, auch wenn dieser letztlich den Auftrag nicht erteilt. Bei Druckaufträgen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Hier gilt die branchenübliche Toleranz. Rügt der Auftraggeber die unvollständige oder nicht ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags, werden wir die Berechtigung der Rüge unverzüglich und sorgfältig prüfen. Erkennen wir diese an, werden wir den fehlenden Teil so schnell wie möglich nachliefern bzw. den Mangel in angemessener Zeit und Form beheben. Stellt das den Auftraggeber noch nicht zufrieden, werden wir erneut nachbessern, sofern sein entsprechendes Ansinnen unseres Erachtens gerechtfertigt ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

Haftung / Verjährung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - beruhen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben. Ist Plainweb durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z.B. Streik, Diebstahl, Energieversorgungsschwierigkeiten, an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtung gehindert, können keine Schadens- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Weiterhin haftet Plainweb nicht für Folgeschäden. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Sämtliche vertragliche Ansprüche gegen uns verjähren in 12 Monaten nach Leistungserbringung.

 

Vertragsdauer / Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Ersatzansprüche des Auftragsgebers gekündigt werden, wenn:

  1. der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Zahlungsverzug kommt;
  2. der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist;
  3. der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommt;
  4. außergewöhnliche / unverschuldete Umstände unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich / unzumutbar machen;
  5. ein Dritter Eigentums- oder Sicherungsrechte geltend macht und dadurch uns die Leistungserbringung unmöglich wird.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet uns der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.

 

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.